Gedenkstätte Mainkofen

RegierungsbezirkNiederbayern
LandkreisDeggendorf
Plz/Ort Mainkofen
StraßeMainkofener Straße
KategorieNationalsozialismus - Mahnmal
Jahr2014

Unrecht und Mord in der Psychiatrie

Die 1911 eröffnete Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen war einst ein Muster der Reformpsychiatrie. Im NS-Staat wurden Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen als „minderwertig“ stigmatisiert. Ab 1939 begann der Massenmord an Anstalts- und Heimbewohnern unter den Begriffen „Euthanasie“ und „Aktion Gnadentod“. Bis 1945 fielen in Deutschland bis zu 300.000 Menschen diesen Maßnahmen zum Opfer, in Mainkofen über 1.000 Patienten durch Zwangssterilisation oder gezielte Tötung.

Zwangssterilisation

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Bis 1943 wurden in Mainkofen mehr als 500 Zwangssterilisationen an Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts durchgeführt – im eigenen Operationssaal oder in auswärtigen Krankenhäusern.

Aktion „T 4“

Die erste Phase der organisierten Tötungsaktion „T 4“ (benannt nach der Tiergartenstraße 4 in Berlin) sah vor, dass Anstalten Patienten meldeten, worauf Gutachter über deren Deportation in sechs zentrale Tötungsanstalten entschieden. Über 600 Patienten aus Mainkofen wurden zwischen Oktober 1940 und Juli 1941 nach Schloss Hartheim bei Linz gebracht und dort in Gaskammern ermordet.

Dezentrale Tötungsmaßnahmen

Nach Einstellung der „Reichssache T 4“ am 24. 8. 1941 wurde in Heimen und Anstalten dezentral getötet, u. a. durch Überdosierung von Medikamenten, Nichtbehandlung, Kälte und Hunger. In Mainkofen führte der „Bayerische Hungerkost-Erlass“ von 1942 zu gezielter Unterernährung. Hunderte starben daran, oft verschleiert durch falsche Todesursachen wie „Darmkatarrh“. Beispiel: Rolf Haubenreisser (1935–1945), deportiert 1943 aus Hamburg, verhungerte systematisch.

Umgang mit nationalsozialistischem Unrecht nach 1945

Nur wenige der Verantwortlichen wurden strafrechtlich verfolgt. Zwangssterilisation und NS-Euthanasie galten über Jahrzehnte nicht als typisches nationalsozialistisches Unrecht. Erst 2007 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom Deutschen Bundestag geächtet. Den Opfern wurde Achtung und Mitgefühl ausgesprochen, jedoch keine Anerkennung als Verfolgte des Nationalsozialismus gewährt.

Leichenhalle mit Prosektur

Mit diesem Gebäude verfügte die ehemalige Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen seit ihrem Bestehen über eine Leichenhalle mit Prosektur. Die Leichenhalle wurde bis 2013 genutzt. In der Prosektur wurden bis in die 1970er-Jahre Obduktionen vorgenommen, um die Todesursache von Patienten zu klären.

Während der NS-Diktatur nahmen die Obduktionen auch aus anderen Gründen deutlich zu; der Höhepunkt lag in den Jahren 1938 und 1939. Zu dieser Zeit wurden neben anderen Organen auch Gehirne zum Zweck der nationalsozialistischen Erbbiologieforschung entnommen. Von 1935 bis 1943 wurden mindestens 59 Gehirne von Mainkofener Patienten an die Prosektur der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie (DFA) ins oberbayerische Eglfing verschickt.

Quelle: Infotafeln vor Ort